Museum für alle

Screenshot eines Animationsfilms: Zu sehen ist eine vierköpfige Familie (Großvater im Rollstuhl, Mutter, Vater mit Brille sowie Sohn mit Hörgeräten im Ohr); über dem Kopf der Mutter schwebt eine Denkblase mit der Grafik eines Museumsgebäudes.

Inklusion

Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht.

Die Sächsische Staatsregierung hat 2016 einen Aktionsplan Behindern verhindern. Zeit für barrierefreies Handeln! beschlossen. Bereits seit 2005 vertritt der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Interessen von Behinderten.

Zur Unterstützung der sächsischen Kulturakteurinnen und -akteuren hat der Freistaat Sachsen im Jahr 2017 am Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich ins Leben gerufen, die mit zahlreichen Fortbildungsangeboten, Netzwerktreffen und einer informativen Website die gleichberechtigte kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne einer vielfaltsorientierten Kulturarbeit forciert. Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen kooperiert mit der Servicestelle seit ihrer Gründung.

Zudem beschloss der Sächsische Landtag erstmals im aktuellen Doppelhaushalt 2019/20 Fördermittel für inklusive Projekte in nichtstaatlichen Museen. Informationen zur Förderung sind hier abrufbar.

Kurzfilm

Museum für alle – geht denn das?

Da unter Barrierefreiheit noch viel zu häufig ausschließlich Rollstuhlzugänglichkeit verstanden wird, hat die Landesstelle 2018 einen Kurzfilm „Museum für alle – geht denn das?“ herausgegeben, der Museen motiviert das Thema breitgefächert anzugehen.

Hier gehts zum Film

Screenshot eines Animationsfilms: Zu sehen ist eine vierköpfige Familie (Großvater im Rollstuhl, Mutter, Vater mit Brille sowie Sohn mit Hörgeräten im Ohr); über dem Kopf der Mutter schwebt eine Denkblase mit der Grafik eines Museumsgebäudes.

Das inklusive Museum

Inklusion ist für die Sächsische Landesstelle für Museumswesen bereits seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen der Museumsberatung. Im Zuge einer 2018 durchgeführten Pilotstudie zur Verbesserung der zielgruppenorientierten Kommunikation von Museumsangeboten und -gebäudebeschaffenheit für Menschen mit Behinderung und zur Entwicklung von Projekten zum Abbau von Barrieren erarbeitete die Landesstelle auf der Basis vorhandener Leitfäden und Checklisten eine Prüfmatrix für den Selbst-Check, die es Museen gestattet, ihre barrierearmen oder -freien Angebote weiterzuentwickeln und diese gut verständlich zu kommunizieren. Darüber hinaus wurden modellhafte Beratungsformate entwickelt und Beratungsmuster angeschafft.

Qualitätvolle Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Aspekten des Wirkens von Museen erfordern einen sehr hohen personellen wie auch finanziellen Einsatz. Im Ergebnis der Pilotstudie wurde klar, dass passgenaue und praktisch umsetzbare Maßnahmen – auch hinsichtlich langfristiger Wirkung – stets spezifisch für das jeweilige Haus zu entwickeln sind. Bei der Priorisierung der Einzelschritte sollten diejenigen Maßnahmen, die den größten Mehrwert für alle Museumsgäste bringen, zuerst umgesetzt werden – stets unter dem Motto „Nicht ohne uns über uns!“, also mit Beteiligung verschiedener Betroffenengruppen.

Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen ist gern behilflich bei der Herstellung von Kontakten zu Best-Practice-Projekten, referenzierten Dienstleistern und – vor allem – zu Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenengruppen.

Prüfmatrices zum Selbstcheck und Handreichungen

Im Zuge einer 2018 durchgeführten Pilotstudie zur Verbesserung der zielgruppenorientierten Kommunikation von Museumsangeboten und -gebäudebeschaffenheit für Menschen mit Behinderung und zur Entwicklung von Projekten zum Abbau von Barrieren erarbeitete die Sächsische Landesstelle für Museumswesen auf der Basis vorhandener Leitfäden und Checklisten eine Prüfmatrix für den Selbst-Check, die es den Museen gestattet, künftig ihre barrierearmen oder -freien Angebote weiterzuentwickeln und diese gut verständlich zu kommunizieren.

Im Gespräch mit Betroffenengruppen hat sich ergeben, dass es wichtig ist, präzise zu kommunizieren, was in einem Haus möglich ist und auch was nicht. Am besten ist es, dies mit Betroffenen gemeinsam zu erarbeiten. So können Menschen mit Behinderung auf dieser Basis selbst einschätzen, was sie sich zum Beispiel in historischen Gebäuden oder bei mangelnder Infrastruktur zutrauen und was nicht. Gern informieren wir Sie über Best-Practice-Anwendungen und verbandstypische Kommunikationsplattformen.

Prüfmatrices zum Selbstcheck

Fördertipps und Preise

Sächsischer Inklusionspreis

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat 2022 zum fünften Mal den Sächsischen Inklusionspreis für Beispiele gelungener Inklusion vergeben. Die Praxisbeispiele sollen den Gedanken der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren, das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen. Der mit insgesamt 7.500 Euro dotierte Inklusionpreis wird in den Kategorien "Digitale Barrierefreiheit", "Kinder & Familie", "Kultur", "Tourismus" und "Wohnen" vergeben.

Investitionsprogramm des Freistaates Sachsen

Mit den Fördermitteln des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle soll Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglicht werden. Gefördert werden kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich.

Aktion Mensch

Um die Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu verbessern, fördert die Aktion Mensch jeden Monat bis zu 1.000 soziale Projekte in ganz Deutschland.

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