fördern

fördern

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte nichtstaatlicher Museen.

Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen vergibt diese Projektfördermittel im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus nach der Förderrichtlinie Kunst und Kultur vom 18. März 2019 in der Fassung vom 1. Juli 2023. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Über eine Förderung wird nach sorgfältiger museumsfachlicher Prüfung und im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden.

Förderziel ist die nachhaltige Entwicklung einer lebendigen Museumslandschaft aus unverwechselbaren Einzelstandorten, eine Stärkung regionaler kultureller Identitäten sowie eine landesweite beziehungsweise über die Landesgrenzen hinausgehende Wirkung der nichtstaatlichen Museen im Freistaat Sachsen.
Förderrichtlinie Kunst und Kultur vom 18. März 2019 in der Fassung vom 1. Juli 2023

Themenschwerpunkte

Themenschwerpunkte

Kontakt Sächsische Landesstelle für Museumswesen

* Pflichtfeld

Wir verwenden Cookies

Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.

Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen vor allem Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind.

Klicken Sie auf „Alle akzeptieren“, um alle Cookies zu akzeptieren. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit ändern und widerrufen. Dafür steht Ihnen am Ende der Seite die Schaltfläche "Cookie-Einstellungen" ändern zur Verfügung. Funktionale Cookies werden auch ohne Ihr Einverständnis weiterhin ausgeführt.

Möchten Sie die verwendeten Cookies anpassen, erreichen Sie die Einstellungen über die Schaltfläche "Auswählen".

Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen oder dem Impressum.

Zum Seitenanfang