fördern
fördern
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte nichtstaatlicher Museen.
Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen vergibt diese Projektfördermittel im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus nach der Förderrichtlinie Kunst und Kultur vom 18. März 2019 in der Fassung vom 1. Juli 2023. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Über eine Förderung wird nach sorgfältiger museumsfachlicher Prüfung und im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden.
Förderziel ist die nachhaltige Entwicklung einer lebendigen Museumslandschaft aus unverwechselbaren Einzelstandorten, eine Stärkung regionaler kultureller Identitäten sowie eine landesweite beziehungsweise über die Landesgrenzen hinausgehende Wirkung der nichtstaatlichen Museen im Freistaat Sachsen.
Förderrichtlinie Kunst und Kultur vom 18. März 2019 in der Fassung vom 1. Juli 2023