fördern
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Der Freistaat Sachsen fördert Projekte nichtstaatlicher Museen. Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen vergibt diese Projektfördermittel im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus nach der Förderrichtlinie Kunst und Kultur vom 18. März 2019 in der Fassung vom 1. Juli 2023. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Über eine Förderung wird nach sorgfältiger museumsfachlicher Prüfung und im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden. Förderziel ist die nachhaltige Entwicklung einer lebendigen Museumslandschaft aus unverwechselbaren Einzelstandorten, eine Stärkung regionaler kultureller Identitäten sowie eine landesweite beziehungsweise über die Landesgrenzen hinausgehende Wirkung der nichtstaatlichen Museen im Freistaat Sachsen.
Förderrichtlinie Kunst und Kultur vom 18. März 2019
Förderrichtlinie Kunst und Kultur vom 18. März 2019 in der Fassung vom 1. Juli 2023
Förderschwerpunkte und Antragsberechtigung
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, welche Projekte gefördert werden und wer antragsberechtigt ist.
Mehr erfahrenAntragstellung
Hier finden Sie Antworten auf Verfahrensfragen und Hinweise darauf, was Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
Mehr erfahrenPrüfsteine für die Förderung
Um eine nachhaltige Förderung von Museumsprojekten zu gewährleisten, werden vor Bewilligung einer Maßnahme die hier aufgeführten Punkte abgeprüft.
Mehr erfahrenMaßnahmenbeginn
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn.
Mehr erfahrenGrundsatzdokumente und Formulare
Hier finden Sie neben Grundsatzdokumenten auch alle im Förderverfahren notwendigen Formulare.
Mehr erfahrenWeitere Fördermöglichkeiten
Hier finden Sie Tipps und Links zu weiteren Förderprogrammen, Wettbewerben und Preisen.
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