Weitere Fördermöglichkeiten
Wir können an dieser Stelle das Spektrum der reichhaltigen Förderlandschaft in Sachsen, Deutschland und der Europäischen Union nur ausschnitthaft abbilden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
Förderprogramme
Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen ist nicht für die institutionelle Förderung zuständig.
Bei der Förderung und Erhaltung der Museen im Freistaat Sachsen sind die Kulturräume wichtige Kooperationspartner. Es besteht bei einzelnen Kulturräumen die Möglichkeit, neben institutioneller Förderung auch Projektförderung zu beantragen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kulturraumsekretariat beziehungsweise Kulturamt.
Der Freistaat Sachsen bietet vielfältige Unterstützung für gemeinnützige Museumsarbeit, Kulturvermittlung, Bildung und Forschung an. Zudem kann der spezielle Charakter Ihres Hauses dazu beitragen, für bestimmte Projekte von anderen Fachministerien beziehungsweise deren nachgeordneten Einrichtungen Unterstützung zu erhalten. Zur Recherche steht Ihnen die Fördermitteldatenbank Sachsen zur Verfügung.
FÖMISAX
Über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Heimatpflege und Laienmusik vom 9. Januar 2020 werden Projekte zur Heimatpflege und Heimatkunde (Sitten und Bräuche, Mundart, Kleidung, altes Handwerk und andere Formen der Volkskultur, Musik, Tanz) gefördert. Zentrale Antrags- und Bewilligungsbehörde für den Freistaat Sachsen ist die Landesdirektion Chemnitz.
Förderrichtlinie Heimatpflege/Laienmusik
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen engagiert sich im museumsrelevanten Bereich vor allem für die Förderung lebender sächsischer Künstlerinnen und Künstler sowie für Projekte (zum Beispiel Ausstellungen) im Bereich der aktuellen bildenden und darstellenden Kunst, Literatur und Musik. Alle Informationen zu den vielfältigen Förderschwerpunkten finden Sie auf der Website der
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Die Kulturstiftung der Länder will die kulturelle Teilhabe möglichst vieler Menschen erhöhen. Zu ihren Kernaufgaben zählt daher insbesondere die Förderung des Erwerbs, des Erhalts, der Dokumentation sowie der Präsentation und Vermittlung von Kulturgut, das für das kulturelle Selbstverständnis und gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland einen hohen Wert besitzt. Mit dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bringen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kulturstiftung der Länder darüber hinaus die Digitalisierung im Bereich der Kultur weiter voran: Kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen und Projektträger werden bei der Entwicklung digitaler Angebote unterstützt.
Kulturstiftung der Länder
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert Projekte der Provenienzforschung. Antragsberechtigt sind alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland; Voraussetzung für einen Antrag sind in der Regel Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen. Die beantragten Mittel können für die Schaffung von befristeten Forschungspersonalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden.
Für kurzfristige, einzelfallbezogene Rechercheprojekte von bis zu sechs Monaten Laufzeit und die Durchführung von Erstchecks – auch für den Bereich der Sammlungen mit kolonialen Kontexten – kann eine Vollfinanzierung des Projekts bis maximal 25.000 Euro beantragt werden. Bestandsprüfungen in kleinerem Umfang sind im Ausnahmefall ebenfalls förderfähig. Die Verlängerung eines Antrags ist nicht möglich. Anträge für kurzfristigen Forschungsbedarf können jederzeit eingereicht werden.
Für die langfristige, systematische Erforschung von Sammlungen und Beständen für eine Dauer von bis zu 24 Monaten kann ein Zuschuss zu den Projektkosten beantragt werden. Ein Antrag auf Verlängerung des Projekts ist möglich. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, der Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen. Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.
Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern gemeinsam mit dem Provenienzforschungsberatungsteam am Daphne-Projekt der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Speziell für Projekte kultureller Bildung hat Akquisos, der Informationsservice der Bundeszentrale für politische Bildung, eine Übersicht über Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene und auf Landesebene sowie bundesweiter und EU-weiter Förderprogramme zusammengestellt. Das Recherche-Tool steht zur Verfügung auf der Website der
Bundeszentrale für politische Bildung
Für sein Vorhaben „Museum macht stark“ erhält der Deutsche Museumsbund als Projektpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderinitiative „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ im Zeitraum von 2023 bis 2027 insgesamt 6 Millionen Euro. Ziel des Vorhabens ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren in Risikolagen, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen. „Museum macht stark“ ermöglicht es lokalen Bündnissen, Angebote im außerschulischen Bereich der kulturellen Bildung umzusetzen.
Antragsfristen für die Jahre 2023 bis 2026 sind jeweils der 28. Februar, der 31. Mai und der 31. Oktober. Die Projekte können frühestens acht Wochen nach Antragsfrist starten.
Eine Präsentation des Deutschen Museumsbunds mit den wichtigsten Informationen zu den Projektformaten von „Museum macht stark“ und zur Antragstellung finden Sie hier
Alle weiteren Informationen sind abrufbar unter:
Museum macht stark
Zu der vom Freistaat Sachsen eingerichteten Beratungsstelle „Kultur macht stark“ im Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. geht es hier
Zur Bewältigung der hohen Energiekosten bietet der Bund mit dem Kulturfonds Energie zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung für Kultureinrichtungen in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
Bewilligungsstelle im Freistaat Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Förderanträge sind jedoch ausschließlich über die Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de zu stellen.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt quartalsweise in Tranchen; innerhalb einer Tranche können mehrere Einzelanträge im Rahmen eines Sammelantrags zusammengefasst werden. Detaillierte Informationen zu den Fristen finden Sie unter: www.kulturfonds-energie.de/faq#antragstellung_fristen
Kulturfonds Energie des Bundes
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Kommunen und kommunale Akteurinnen und Akteure bei der nachhaltigen Reduzierung ihrer CO2-Emissionen. Gefördert werden sowohl investive als auch strategische Maßnahmen. Auch Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind, können von der Förderung profitieren.
Kommunalrichtlinie
Gemeinsam mit Bundesminister Cem Özdemir und Bundesministerin Nancy Faeser sowie der Kulturstiftung des Bundes wird Kulturstaatsministerin Claudia Roth in diesem Jahr ein großes, interministeriell abgestimmtes Programm auf den Weg bringen. „Zusammen gestalten – Strukturen stärken“ soll die Kultur in ländlichen Räumen und strukturschwachen Gebieten stärken. Für das Programm mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2030 werden im Haushalt der Bundesregierung 69 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Über Details zum Programm werden wir Sie informieren, sobald diese verfügbar sind. Näheres können Sie der Pressemitteilung der Kulturstiftung des Bundes vom 11. November 2022 entnehmen.
Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Ausstellungen, Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken. Ziel ist es, mit den geförderten Projekten möglichst viele Menschen in allen Teilen Deutschlands zu einer nachhaltigen und kritischen Auseinandersetzung mit Ursachen, Geschichte und den Folgen der deutschen Teilung, der SED-Diktatur sowie deren Verortung in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts anzuregen und zur Gestaltung der deutschen Einheit beizutragen.
Bundesstiftung Aufarbeitung
Das Programm richtet sich an wissenschaftliche Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren. Ziel der Förderung ist die Digitalisierung und/oder Erschließung von Beständen und Sammlungen, die für die Forschung überregional von Bedeutung sind (Dokumente der handschriftlichen und gedruckten Überlieferung, nichttextuelle Objektsammlungen inklusive audio- und/oder visueller Medien und auch genuin digitale Daten, beispielsweise digitale Kunstwerke, digitale Nachlässe und Bilddatensätze).
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Die Aktion Mensch fördert Barrierefreiheit im Alltag – für mehr Teilhabe. Im Rahmen der Förderaktion #1BarriereWeniger können öffentlich-rechtliche Institutionen oder Unternehmen, welche zusammen mit gemeinnützigen Projektpartnern (Wohlfahrtsverbänden oder gemeinnützigen Vereinen) die direkte öffent-liche Umgebung für die gemeinsame Zielgruppe barriereärmer gestalten möchten, mit bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst werden. Förderfähig sind Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im baulichen und im technischen Bereich wie auch bei Veranstaltungen (beispielsweise Angebote für Menschen mit Seh- oder Höreinschränkungen), aber auch Projekte zur Schaffung digitaler beziehungsweise medialer Barrierefreiheit.
Die Antragstellung ist fortlaufend bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind abrufbar unter:
#1BarriereWeniger
Das Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) richtet sich an Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500 Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Bewerbungen sind fortlaufend möglich. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein. Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind abrufbar auf der Website der
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Seit ihrer Gründung im Jahr 1983 fördert die Ernst von Siemens Kunststiftung den Erwerb von Kunstwerken sowie Restaurierungs-, Ausstellungs- und Publikationsprojekte. Darüber hinaus bietet die UKRAINE-Förderlinie der Ernst von Siemens Kunststiftung und der Hermann Reemtsma Stiftung durch die Übernahme der Personalkosten Unterstützung für öffentliche Museen und Sammlungen, wenn diese geflüchtete Wissenschaftler*innen und Restaurator*innen aus der Ukraine oder russische Wissenschaftler*innen und Restaurator*innen, die wegen ihrer Haltung zum Krieg in der Ukraine Russland verlassen müssen, einstellen. Die Geförderten müssen an kunsthistorischen Ausstellungen, Restaurierungen, Forschungsprojekten, Bestandskatalogen, Werkverzeichnissen oder öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen für und in den Einrichtungen tätig sein.
Ernst von Siemens Kunststiftung
Die PwC-Stiftung ist eine Initiative der Führungskräfte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Deutschland. Sie fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung, im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.
PwC-Stiftung
Die Archäologische Gesellschaft in Sachsen e.V. fördert die archäologische Denkmalpflege und die archäologische Forschung einschließlich ihrer Nachbarwissenschaften im Freistaat und unterstützt deren Vermittlung an eine breite Öffentlichkeit.
Zu diesem Zweck werden Maßnahmen auch finanziell unterstützt, die vorrangig dem Erhalt und der Pflege des archäologischen Erbes dienen. Die Ausschreibung richtet sich bevorzugt an ehrenamtlich tätige Einzelpersonen und Interessengruppen sowie an kleine Museen und andere Einrichtungen. Einzelmaßnahmen können mit bis zu 1.000 Euro unterstützt werden.
Aussagekräftige Projektskizze können formlos bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden bei:
Archäologische Gesellschaft in Sachsen e.V.
Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds hilft, Brücken zu bauen zwischen deutschen und tschechischen Bürgerinnen und Bürgern. Er fördert gezielt Projekte, welche die Menschen beider Länder zusammenführen und Einblicke in die Lebenswelten, die gemeinsame Kultur und Geschichte ermöglichen und vertiefen. Wichtig dabei ist, dass die Projekte deutsch-tschechische Themen aufgreifen und die Kultur beider Länder präsentieren. Auch die Umsetzung soll Hand in Hand durch beide Seiten erfolgen – und im Idealfall Wirkung in beiden Ländern entfalten.
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
Dieser interaktive Leitfaden informiert über die Finanzierungsmöglichkeiten, die der Kultur- und Kreativbranche in der Europäischen Union für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung stehen.
CulturEU
Speziell an den deutschsprachigen Raum richtet sich das Informationsportal des Creative Europe Desk KULTUR, die offizielle nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der Europäischen Union. Das bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. (KuPoGe) angesiedelte Desk-Team informiert und berät zum EU-Programm Kreatives Europa KULTUR, das europäische Kooperationen in allen Kultur- und Kreativsektoren fördert. Die Expertinnen und Experten begleiten deutsche Einrichtungen aus dem Kultur- und Kreativsektor bei der Antragstellung, bietet Informationsveranstaltungen an und unterstützt die Sichtbarkeit geförderter Projekte.
Creative Europe Desk KULTUR
Erasmus+ finanziert Lernmobilität und Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für zehn Millionen Europäerinnen und Europäer aus allen Altersgruppen und Gesellschaftsschichten. Dabei setzt es im Einklang mit der Vision des europäischen Bildungsraums noch stärker auf Inklusion und den grünen und digitalen Wandel. Der Jugendbereich heißt Erasmus+ Jugend. 2023 stehen in Deutschland für Erasmus+ Jugend Fördermittel in Höhe von 36,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Erasmus+ Jugend
Wettbewerbe und Preise
Die Online-Ausgabe des „Handbuchs der Kulturpreise“, einem Service der ARCult Media GmbH Verlagsbuchhandlung für Kultur & Wissenschaft, bietet die Möglichkeit, Informationen zu Preisen, Ehrungen, Stipendien und anderen Förderprogrammen im Kultur- und Medienbereich zu recherchieren.
Handbuch der Kulturpreise
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (Staatsministerin für Kultur und Tourismus) verleiht in diesem Jahr zum neunten Mal den mit insgesamt 30.000 Euro dotierten Sächsischen Museumspreis.
Ausschreibung Sächsischer Museumspreis 2023
Bewerbungsende war der 31. Mai 2023.
Der Museumspreis wird jedes zweite Jahr an nichtstaatliche Museen für beispielhafte Leistungen in der Museumsarbeit und der Profilierung der sächsischen Museumslandschaft verliehen. Dabei kann sich der Bogen von der langjährigen, umfassenden qualitätsvollen Museumsarbeit bis hin zum Begehen neuer Wege spannen. Mit dem Sächsischen Museumspreis wird der unverzichtbare Beitrag, den die Museen zum kulturellen Leben in den Regionen leisten, gewürdigt.
Um den Preis können sich nichtstaatliche Museen (gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger) im Freistaat Sachsen, die der ICOM-Museumsdefinition entsprechen und sich an dessen Ethischen Richtlinien sowie den Standards für Museen orientieren, als Einzelinstitutionen oder als Zusammenschluss bewerben. Auf Grundlage der Vorschläge einer unabhängigen Jury werden ein Hauptpreis in Höhe von 20.000 Euro und zwei Spezialpreise in Höhe von jeweils 5.000 Euro vergeben.
Der Hauptpreis 2021 ging an das Naturkundemuseum Leipzig, das damit besonders für die Entwicklung eier Konzeptstudie für den neuen Museumsstandort gewürdigt wurde. Die zwei Spezialpreise erhielten das Deutsche Stuhlbaumuseum Rabenau in Anerkennung der langjährigen ehrenamtlichen Arbeit und der Wirkung des Museums vor Ort sowie die Neue Sächsische Galerie in Chemnitz für ihre hervorragenden Vermittlungsansätze – traditionell wie auch innovativ – für zeitgenössische Kunst sowie die Bewahrung und Bearbeitung der sogenannten „Ostmoderne“.
Medieninformation Sächsischer Museumspreis 2021
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zeichnet alle zwei Jahre Bürgerinnen und Bürger aus, die sich durch außerordentliches ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich des Freistaates Sachsen besonders verdient gemacht und wertvolle Beiträge zur sächsischen Kulturlandschaft geleistet haben.
Nachdem die Auszeichnung bis 2020 – im zweijährigen Wechsel mit dem Sächsischen Museumspreis – ausschließlich für den Bereich der Museen verliehen wurde, öffnete das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus die Ehrung im Jahr 2022 für weitere Kultursparten. Sächsische Kultureinrichtungen, Vereine, Freundeskreise und sonstige Einrichtungen und Organisationen können alle zwei Jahre Einzelpersonen vorschlagen, die freiwillig gemeinwohlorientierte Aufgaben und Arbeiten zur Förderung der sächsischen Kulturlandschaft unbezahlt oder gegen geringe Aufwandsentschädigung ausüben.
Medieninformation Auszeichnung „Ehrenamt in der Kultur 2022“
Der alle zwei Jahre vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus in Kooperation mit dem Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. und der Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung ausgelobte Förderpreis widmet sich einem Teilaspekt des demografischen Wandels – dem Alter(n). Der mit 10.000 Euro dotierte Preis fördert die Umsetzung von Konzepten, die sich künstlerisch mit den Auswirkungen des zunehmenden Alterns in der Gesellschaft auseinandersetzen und dabei auf eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger setzen.
Der Förderpreis 2022 stand unter dem Thema „Generationen“ und ging an die Kulturwerkstätten JohannesHof e.V. Bockendorf für ein generationenverbindendes Erzähl- und Theaterkonzept.
KunstZeitAlter
Kulturelle Bildung vermag nicht nur, die Künste zu vermitteln. Als vermittelnde Kulturpraxis ist sie in der Lage, auch gesellschaftliche Themen zu gestalten und Diskurse anzustoßen. Die unter Schirmherrschaft der Sächsischen Staatsministerin für Kultur und Tourismus, Barbara Klepsch, stehende Auszeichnung ehrt alle zwei Jahre beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung, die auf Demokratieförderung zielen oder im Ergebnis demokratiefördernd waren. Teilnehmen können Kultur-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, Vereine sowie freie Initiativen, welche im Freistaat Sachsen wirken. Insgesamt werden drei Preise in Höhe von 5.000 Euro, 2.500 Euro beziehungsweise 1.000 Euro vergeben.
Kultur.LEBT.Demokratie
Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. vergibt seit 2021 alle zwei Jahre den kulturpolitischen Zukunftspreis KULTURGESTALTEN. Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte, mit 15.000 Euro dotierte Preis würdigt jeweils drei herausragende Konzepte, Projekte und/oder Praxisbeispiele, für die ressort- und disziplinübergreifende Strategien entwickelt, strukturell-inhaltliche Experimente gewagt, wegweisende Ansprüche für Kulturpolitik und Kulturplanung definiert, innovative Herangehensweisen entworfen und neue Zielgruppen erreicht wurden. Erstmals wird auch ein Einzel-personenpreis verliehen, der visionäre kulturpolitische Praxis sichtbar machen und auszeichnen soll.
KULTURGESTALTEN
Jedes Jahr verleiht die European Museum Academy den mit 5.000 Euro dotierten „Children in Museums Award“ und motiviert so Museen in Europa, ihr Angebot für Kinder auszubauen und zu verbessern. Bewerben können sich sowohl Kindermuseen als auch Museen und andere Kultureinrichtungen mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderprogrammen. Gesucht werden herausragende und innovative Konzepte in Ausstellungen oder Vermittlungsangeboten, die speziell für Kinder entwickelt wurden. Die von der Jury für den Preis nominierten Häuser werden zu Ehrenbotschaftern des von der Europäischen Union mitfinanzierten OECD-Projekts 21st Century Children. The nature of modern childhood ernannt.
Children in Museums Award