Förderschwerpunkte

Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt stehen Projekte im Rahmen der musealen Kernaufgaben zur qualifizierten, dauerhaften Erschließung, Bewahrung, Erforschung, Erweiterung, Ausstellung und Vermittlung der museumseigenen Sammlung, insbesondere:

  • Ankauf von bedeutendem Museumsgut zur Ergänzung der Sammlungsbestände,
  • Restaurierung von Museumsgut, insbesondere unter dem Gesichtspunkt seiner Gefährdung, von Objekten für Dauerausstellungen, einschließlich fachlicher Analysen als Vorbereitung von Restaurierungsleistungen,
  • präventive Maßnahmen zur Bestandserhaltung und zur Verbesserung der konservatorischen Bedingungen (zum Beispiel Projekte zur Depotplanung und -ausstattung, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und Maßnahmen zur Raumklimaüberwachung),
  • Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung, Dokumentation und Publikation des Sammlungsbestandes, die sich am Leitfaden „Standards für Museen“ orientieren (zum Beispiel Projekte zur Provenienzrecherche, Projekte zur Online-Publikation von Sammlungsbeständen, Projekte zur Erfassung oder wissenschaftlichen Bearbeitung von Vor- und Nachlässen),
  • Erstellung von Museums-, Sammlungs- und Ausstellungskonzeptionen und die Erarbeitung von Drehbüchern und Gestaltungskonzeptionen, einschließlich erforderlicher konzeptioneller Vorarbeiten (zum Beispiel die Erweiterung einer Museumskonzeption um eine digitale Strategie oder eine Vermittlungskonzeption),
  • Leistungen zur Neugestaltung von Dauerausstellungen, einschließlich der Beschaffung der dafür erforderlichen Ausstellungseinrichtungen und der Umsetzung von Ausstellungsdrehbüchern und Gestaltungskonzepten,
  • Herausgabe von museumsbezogenen Fachpublikationen und die öffentliche Zugänglichmachung von dokumentiertem Museumsgut,
  • Fachtagungen, Workshops und entsprechende Veranstaltungen mit landesweiter Wirksamkeit und
  • Sonderausstellungen mit landesweiter Bedeutung, die mit der Erschließung museumseigener oder zumindest sächsischer Museumsbestände einhergehen.

Gegenstand der Förderung können auch Pilotprojekte zu innovativen Methoden und Arbeitsweisen im Museumswesen sein.

Antragsberechtigung

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge können gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger von Museen im Freistaat Sachsen stellen, deren satzungsgemäßer Zweck zur Entwicklung und Bewahrung der sächsischen Museumslandschaft beiträgt und die sich an den Ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie am Leitfaden „Standards für Museen“ orientieren.

Antragsberechtigt sind Museen, die:

  • über hinreichend ausstellungswürdige Sammlungsbestände verfügen,
  • eine dauerhafte Zugänglichkeit des Museumsgutes durch regelmäßige und öffentlich bekannt gegebene Öffnungszeiten gewährleisten,
  • eine langfristige Präsentation in angemessenen Ausstellungsräumlichkeiten sowie die Bewahrung in geeigneten Magazinräumen sicherstellen,
  • eine fachbezogene, fundierte Museums- und Sammlungskonzeption vorweisen können und
  • die kontinuierliche, langfristige Unterstützung der Sammlungs- und der Museumsarbeit durch Fachpersonal gewährleisten können.

Das antragstellende Museum beziehungsweise dessen Träger muss Eigentümer der Sammlung sein.

Private Sammlungen oder Leihgaben aus Privateigentum sind nicht förderfähig.

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