Antragstellung

Die Antragstellung für eine Förderung von Projekten nichtstaatlicher Museen in Sachsen ist ein formales Verfahren. Für die Antragstellung ist das Antragsformular zu verwenden.

Der 15. Oktober (Antragseingang in der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen per Briefsendung oder fristwahrend per Scan) ist Antragsstichtag für das darauffolgende Kalenderjahr (zum Beispiel 15. Oktober 2025 für das Jahr 2026). Anträge sind nur mit Unterschrift gültig.

Für Ankaufsprojekte gilt eine verkürzte Antragsfrist, sodass auch im laufenden Kalenderjahr noch Antragstellungen möglich sind.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bei:

  • Umfassende Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Realisierungszeitraum (Beginn und Ende des Vorhabens) und zum Projektort. Wichtig: Die Bedeutung des Projekts und dessen Einbettung in den aktuellen Stand der jeweiligen Museumskonzeption und -planung sowie dessen nachhaltige Wirkung sollten aus der Beschreibung klar ablesbar sein.
  • Konzeptionen und Dokumentationsmaterial
  • Kosten- und Finanzierungsplan (die geplanten Ausgaben sind einzeln mit Kostenangeboten zu referenzierten Dienstleistern zu untersetzen und zu erläutern)
  • Angaben zu den Fördervoraussetzungen (Angaben zur Rechtsträgerschaft der Einrichtung, allgemeine Angaben zum Eigentum an Museumsbeständen)
  • Wenn zutreffend in Kopie: Vereinssatzung, Vereinsregisterauszug, Stiftungsurkunde, Stiftungssatzung oder vergleichbare Unterlagen, Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt

Anträge können erst bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
 

Bitte beachten Sie:

Die beantragte Maßnahme ist vom Zuwendungsempfänger grundsätzlich in Höhe von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus eigenen oder sonstigen Finanzmitteln mitzufinanzieren.

Maßnahmebeginn

Dem Grunde nach können nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Beginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
 

Vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmebeginn

Bei Maßnahmen zur Projektförderung mit vom Zuwendungsempfänger im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als 1 Million Euro für Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse beziehungsweise von weniger als 100.000 Euro für alle anderen Antragsteller ist der Vorhabensbeginn ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen) zugelassen.

Eine Antragstellung für vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn ist nur für Projekte über den eben genannten Kostengrenzen zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier

Es wird darauf hingewiesen, dass der Beginn der Maßnahme ohne entsprechende Bescheidung des Fördermittelantrags vollständig auf eigenes Risiko erfolgt und die Maßnahme im Zweifel bei Ausbleiben der Zuwendung allein durch den Antragsteller finanziert werden muss. Es wird daher empfohlen, vor jeglicher Auftragserteilung Einvernehmen mit dem Zuwendungsgeber über das Projekt herzustellen.

Wir verwenden Cookies

Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.

Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen vor allem Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind.

Klicken Sie auf „Alle akzeptieren“, um alle Cookies zu akzeptieren. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit ändern und widerrufen. Dafür steht Ihnen am Ende der Seite die Schaltfläche "Cookie-Einstellungen" ändern zur Verfügung. Funktionale Cookies werden auch ohne Ihr Einverständnis weiterhin ausgeführt.

Möchten Sie die verwendeten Cookies anpassen, erreichen Sie die Einstellungen über die Schaltfläche "Auswählen".

Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen oder dem Impressum.

Zum Seitenanfang