Weitere Fördermöglichkeiten
Wir können an dieser Stelle das Spektrum der reichhaltigen Förderlandschaft in Sachsen, Deutschland und der Europäischen Union nur ausschnitthaft abbilden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
Förderprogramme
Der Freistaat Sachsen bietet vielfältige Unterstützung für gemeinnützige Museumsarbeit, Kulturvermittlung, Bildung und Forschung an. Zudem kann der spezielle Charakter Ihres Hauses dazu beitragen, für bestimmte Projekte von anderen Fachministerien beziehungsweise deren nachgeordneten Einrichtungen Unterstützung zu erhalten. Zur Recherche steht Ihnen die Fördermitteldatenbank Sachsen zur Verfügung.
FÖMISAX
Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung hat ihre Förderdatenbank an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) übergeben. Nach der Erweiterung umfasst die Förderdatenbank der DSEE nun 1.800 Förderinstitutionen und mehr als 170 Förderprogramme.
Förderdatenbank der DSEE
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in unserem Bundesland stärken, sowie Projekte, die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen. Besonders im Fokus stehen Vorhaben, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen, die Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus abbauen helfen. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Über die Richtlinie „Weltoffenes Sachsen“ können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Angaben gefördert werden.
Die Antragstellung für Kleinprojekte ist fortlaufend bis zum 31. Dezember 2024 möglich.
Informationen zu Antragsfristen für Landesweite Fachnetzwerke, Regionale Netzwerke, Projekte zur Demokratieförderung sowie Bildungsfahrten wie auch detaillierte Informationen zur Antragstellung:
SAB-Website
Über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Heimatpflege und Laienmusik vom 11. September 2023 werden Projekte zur Heimatpflege und Heimatkunde (Sitten und Bräuche, Mundart, Kleidung, altes Handwerk und andere Formen der Volkskultur, Musik, Tanz) gefördert. Zentrale Antrags- und Bewilligungsbehörde für den Freistaat Sachsen ist die Landesdirektion Chemnitz.
Förderrichtlinie Heimatpflege/Laienmusik
Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen ist nicht für die institutionelle Förderung zuständig.
Bei der Förderung und Erhaltung der Museen im Freistaat Sachsen sind die Kulturräume wichtige Kooperationspartner. Es besteht bei einzelnen Kulturräumen die Möglichkeit, neben institutioneller Förderung auch Projektförderung zu beantragen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kulturraumsekretariat beziehungsweise Kulturamt.
Mit einem Fördervolumen von rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich – immer zum 1. März und zum 1. September – können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur und Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden.
Ergänzend zur Projektförderung entwickelt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen regelmäßig neue, eigenständige Förderprogramme, die auf aktuelle Herausforderungen, besondere Themen und spezifische Bedarfe reagieren. So fördert der Kleinprojektefonds kreative Projekte im ländlichen Raum. Das Programm Digitalkultur nimmt Vorhaben an der Schnittstelle von Kunst, Kultur und Digitalität in den Blick. Mit dem neuen Programm Jüdisches Leben in Kunst und Kultur werden Vorhaben gefördert, die jüdisches Leben in Sachsen öffentlich sichtbar und erlebbar machen. Die Konzeptförderung unterstützt herausragende Kultureinrichtungen über drei Jahre bei Profilbildungs- und Professionalisierungsprozessen.
Alle Informationen zu den vielfältigen Förderschwerpunkten finden Sie auf der Website der
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Die Kulturstiftung der Länder will die kulturelle Teilhabe möglichst vieler Menschen erhöhen. Zu ihren Kernaufgaben zählt daher insbesondere die Förderung des Erwerbs, des Erhalts, der Dokumentation sowie der Präsentation und Vermittlung von Kulturgut, das für das kulturelle Selbstverständnis und gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland einen hohen Wert besitzt.
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden. Einreichungsfristen für die Ausstellungsförderung sind der 15. Juni und der 15. Dezember eines jeden Jahres.
Mit dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bringen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kulturstiftung der Länder darüber hinaus die Digitalisierung im Bereich der Kultur weiter voran: Kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen und Projektträger werden bei der Entwicklung digitaler Angebote unterstützt. Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfristen sind abgelaufen, es werden keine neuen Anträge mehr entgegengenommen.
Kulturstiftung der Länder
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Kommunen und kommunale Akteurinnen und Akteure bei der nachhaltigen Reduzierung ihrer CO2-Emissionen. Gefördert werden sowohl investive als auch strategische Maßnahmen. Auch Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind, können von der Förderung profitieren.
Kommunalrichtlinie
Speziell für Projekte kultureller Bildung hat Akquisos, der Informationsservice der Bundeszentrale für politische Bildung, eine Übersicht über Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene und auf Landesebene sowie bundesweiter und EU-weiter Förderprogramme zusammengestellt. Das Recherche-Tool steht zur Verfügung auf der Website der
Bundeszentrale für politische Bildung
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert Projekte der Provenienzforschung. Antragsberechtigt sind alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland; Voraussetzung für einen Antrag sind in der Regel Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen. Die beantragten Mittel können für die Schaffung von befristeten Forschungspersonalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden.
Für kurzfristige, einzelfallbezogene Rechercheprojekte von bis zu sechs Monaten Laufzeit und die Durchführung von Erstchecks – auch für den Bereich der Sammlungen mit kolonialen Kontexten – kann eine Vollfinanzierung des Projekts bis maximal 25.000 Euro beantragt werden. Bestandsprüfungen in kleinerem Umfang sind im Ausnahmefall ebenfalls förderfähig. Die Verlängerung eines Antrags ist nicht möglich. Anträge für kurzfristigen Forschungsbedarf können jederzeit eingereicht werden.
Für die langfristige, systematische Erforschung von Sammlungen und Beständen für eine Dauer von bis zu 24 Monaten kann ein Zuschuss zu den Projektkosten beantragt werden. Ein Antrag auf Verlängerung des Projekts ist möglich. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, der Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen. Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.
Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern gemeinsam mit dem Provenienzforschungsberatungsteam am Daphne-Projekt der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Ausstellungen, Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken. Ziel ist es, mit den geförderten Projekten möglichst viele Menschen in allen Teilen Deutschlands zu einer nachhaltigen und kritischen Auseinandersetzung mit Ursachen, Geschichte und den Folgen der deutschen Teilung, der SED-Diktatur sowie deren Verortung in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts anzuregen und zur Gestaltung der deutschen Einheit beizutragen.
Bundesstiftung Aufarbeitung
Für sein Vorhaben „Museum macht stark“ erhält der Deutsche Museumsbund als Projektpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderinitiative „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ im Zeitraum von 2023 bis 2027 insgesamt 6 Millionen Euro. Ziel des Vorhabens ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren in Risikolagen, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen. „Museum macht stark“ ermöglicht es lokalen Bündnissen, Angebote im außerschulischen Bereich der kulturellen Bildung umzusetzen.
Antragsfristen für die Jahre 2023 bis 2026 sind jeweils der 28. Februar, der 31. Mai und der 31. Oktober. Die Projekte können frühestens acht Wochen nach Antragsfrist starten.
Eine Präsentation des Deutschen Museumsbunds mit den wichtigsten Informationen zu den Projektformaten von „Museum macht stark“ und zur Antragstellung finden Sie hier
Alle weiteren Informationen sind abrufbar unter:
Museum macht stark
Zu der vom Freistaat Sachsen eingerichteten Beratungsstelle „Kultur macht stark“ im Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. geht es hier
Der Freistaat Sachsen fördert auf Grundlage der Initiative „Digitale Schule Sachsen“ schulische wie auch außerschulische Projekte mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler auf die zu erwartende Veränderung der Arbeitswelt in Richtung einer stärkeren Digitalisierung vorzubereiten und um künftig mehr junge Menschen für eine Berufswahl im Feld der informatiknahen Berufe zu motivieren. Antragsberechtigt sind neben Trägern von Schulen auch gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen, die juristische Personen des Privatrechts und nicht Schulträger sind. Antragsstichtage sind der 15. Februar und der 15. September eines jeden Jahres.
Gefördert werden unter anderem auch außerschulische Projekte und Angebote, die ergänzend oder begleitend zu den in den sächsischen Lehrplänen festgelegten bestehenden curricularen Maßgaben erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik und Programmierung, vermitteln und die Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten ermöglichen.
Förderrichtlinie Initiative Digitale Schule Sachsen
Erasmus+ finanziert Lernmobilität und Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für zehn Millionen Europäerinnen und Europäer aus allen Altersgruppen und Gesellschaftsschichten. Dabei setzt es im Einklang mit der Vision des europäischen Bildungsraums noch stärker auf Inklusion und den grünen und digitalen Wandel. Der Jugendbereich heißt Erasmus+ Jugend. 2024 stehen in Deutschland für Erasmus+ Jugend Fördermittel in Höhe von 38 Millionen Euro zur Verfügung.
Erasmus+ Jugend
Speziell an den deutschsprachigen Raum richtet sich das Informationsportal des Creative Europe Desk KULTUR, die offizielle nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der Europäischen Union. Das bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. (KuPoGe) angesiedelte Desk-Team informiert und berät zum EU-Programm Kreatives Europa KULTUR, das europäische Kooperationen in allen Kultur- und Kreativsektoren fördert. Die Expertinnen und Experten begleiten deutsche Einrichtungen aus dem Kultur- und Kreativsektor bei der Antragstellung, bietet Informationsveranstaltungen an und unterstützt die Sichtbarkeit geförderter Projekte.
Creative Europe Desk KULTUR
Dieser interaktive Leitfaden informiert über die Finanzierungsmöglichkeiten, die der Kultur- und Kreativbranche in der Europäischen Union für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung stehen.
CulturEU
Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das bundesweite Programm „Modelle für Kulturinstitutionen von morgen“ (AT) lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.
In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu 50 institutionellen Innovationskonzepten in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote, Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können.
Programm „Modelle für Kulturinstitutionen von morgen“ der Kulturstiftung des Bundes
In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Boom an ganz oder teilweise KI-generierter Kunst. Nach dieser ersten Phase des breiten Experimentierens gilt es nun, das ästhetische Potenzial von KI-Technologien auszuloten, ihre gesellschaftlichen Auswirkungen künstlerisch zu reflektieren und ein fundiertes Wissen über sie aufzubauen. Mit ihrem Programm „Kunst und KI“ (AT) fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Das Programm verknüpft zwei Ebenen: die Arbeit mit KI-Technologien einerseits und die Reflexion ihrer weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen andererseits. Die geförderten Institutionen werden insbesondere ermutigt, sich intensiv mit gemeinwohlorientierter Technologieanwendung auseinanderzusetzen, einschließlich Open Source Lizenzen, Ressourcenverbrauch und ethischem Umgang mit Daten. Damit sollen die aus den Exzellenzprojekten resultierenden künstlerischen Arbeiten zu Referenzpunkten für die zukünftige Auseinandersetzung mit KI-Technologie werden. Um dies zu ermöglichen, benötigen die kulturellen Einrichtungen künstlerische Expertise, technisches Know-how und Serverkapazitäten. Daher können sie die Vorhaben auch in Zusammenarbeit mit weiteren nationalen oder internationalen Kulturinstitutionen, Software-Entwicklerinnen oder freien Künstlergruppen realisieren.
Der antragsoffene Fonds richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen, die diese erforderlichen Kompetenzen nachweisen können und sich neugierig sowie kritisch mit einer der zentralen Technologien unserer Zeit und ihren gesellschaftlichen Implikationen künstlerisch auseinandersetzen möchten. Neben dem Fonds umfasst das Programm Werkstätten, Akademien und Präsentationen, in denen sie ihr Wissen mit Interessierten innerhalb und außerhalb des Programms teilen. Für das Programm stehen in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 bis zu 3,68 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördersumme beträgt mindestens 100.000 Euro und bis zu 240.000 Euro je Vorhaben.
Programm „Kunst und KI“ der Kulturstiftung des Bundes
Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds hilft, Brücken zu bauen zwischen deutschen und tschechischen Bürgerinnen und Bürgern. Er fördert gezielt Projekte, welche die Menschen beider Länder zusammenführen und Einblicke in die Lebenswelten, die gemeinsame Kultur und Geschichte ermöglichen und vertiefen. Wichtig dabei ist, dass die Projekte deutsch-tschechische Themen aufgreifen und die Kultur beider Länder präsentieren. Auch die Umsetzung soll Hand in Hand durch beide Seiten erfolgen – und im Idealfall Wirkung in beiden Ländern entfalten.
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege, die sich durch eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Projektanträge können jährlich bis zum 10. Januar beziehungsweise 10. Juli gestellt werden. Die Antragsteller bringen Eigenmittel mit in die Projekte ein.
Projektförderung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung
Die PwC-Stiftung ist eine Initiative der Führungskräfte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Deutschland. Sie fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung, im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.
PwC-Stiftung
Seit ihrer Gründung im Jahr 1983 fördert die Ernst von Siemens Kunststiftung den Erwerb von Kunstwerken sowie Restaurierungs-, Ausstellungs- und Publikationsprojekte. Darüber hinaus bietet die UKRAINE-Förderlinie der Ernst von Siemens Kunststiftung und der Hermann Reemtsma Stiftung durch die Übernahme der Personalkosten Unterstützung für öffentliche Museen und Sammlungen, wenn diese geflüchtete Wissenschaftler und Restauratoren aus der Ukraine oder russische Wissenschaftler und Restauratoren, die wegen ihrer Haltung zum Krieg in der Ukraine Russland verlassen müssen, einstellen. Die Geförderten müssen an kunsthistorischen Ausstellungen, Restaurierungen, Forschungsprojekten, Bestandskatalogen, Werkverzeichnissen oder öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen für und in den Einrichtungen tätig sein.
Ernst von Siemens Kunststiftung
Das Programm richtet sich an wissenschaftliche Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren. Ziel der Förderung ist die Digitalisierung und/oder Erschließung von Beständen und Sammlungen, die für die Forschung überregional von Bedeutung sind (Dokumente der handschriftlichen und gedruckten Überlieferung, nichttextuelle Objektsammlungen inklusive audio- und/oder visueller Medien und auch genuin digitale Daten, beispielsweise digitale Kunstwerke, digitale Nachlässe und Bilddatensätze).
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Die Aktion Mensch fördert Barrierefreiheit im Alltag – für mehr Teilhabe. Im Rahmen der Förderaktion #1BarriereWeniger können öffentlich-rechtliche Institutionen oder Unternehmen, welche zusammen mit gemeinnützigen Projektpartnern (Wohlfahrtsverbänden oder gemeinnützigen Vereinen) die direkte öffent-liche Umgebung für die gemeinsame Zielgruppe barriereärmer gestalten möchten, mit bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst werden. Förderfähig sind Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im baulichen und im technischen Bereich wie auch bei Veranstaltungen (beispielsweise Angebote für Menschen mit Seh- oder Höreinschränkungen), aber auch Projekte zur Schaffung digitaler beziehungsweise medialer Barrierefreiheit.
Die Antragstellung ist fortlaufend bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind abrufbar unter:
#1BarriereWeniger
Die Herman van Veen-Stiftung (Deutschland) ist eine reine Förderstiftung. Stiftungszweck ist die Förderung der Bildung und Erziehung mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche in aller Welt bei ihrer Entwicklung zu begleiten, damit sie ihre Talente und Begabungen in jeder Hinsicht entfalten und zur Geltung bringen können. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung körperlich, geistig oder psychologisch-sozial behinderter Kinder und Jugendlicher.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch Unterstützung von Einrichtungen und Projekten verwirklicht, die sich den Schutz sowie die Proklamation und Verbreitung der Kinderrechte zur Aufgabe gemacht haben. Detaillierte Informationen sind abrufbar unter:
Herman van Veen-Stiftung
Das Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) richtet sich an Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500 Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Bewerbungen sind fortlaufend möglich. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein. Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind abrufbar auf der Website der
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Wettbewerbe und Preise
Die Online-Ausgabe des „Handbuchs der Kulturpreise“, einem Service der ARCult Media GmbH Verlagsbuchhandlung für Kultur & Wissenschaft, bietet die Möglichkeit, Informationen zu Preisen, Ehrungen, Stipendien und anderen Förderprogrammen im Kultur- und Medienbereich zu recherchieren.
Handbuch der Kulturpreise
Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch wird auch in diesem Jahr Ehrenamtliche für ihr besonderes Engagement in der Kultur im Freistaat Sachsen auszeichnen. Mit der Auszeichnung „Ehrenamt in der Kultur“ soll die Arbeit der freiwilligen Helferinnen und Helfer und ihr wertvoller Beitrag zur sächsischen Kulturlandschaft gewürdigt werden.
Bis zum Jahr 2020 wurde die Auszeichnung im zweijährigen Rhythmus für den Bereich der Museen im Freistaat Sachsen verliehen, erstmals im Jahr 2004. Ab dem Jahr 2022 wurde die Auszeichnung für weitere Kultursparten neben dem Bereich des Museumswesens geöffnet. Die Ehrenamtsauszeichnungen werden an natürliche Personen verliehen, die sich durch außerordentliches ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich besonders verdient gemacht haben.
Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen ist abgelaufen. Die Urkunden sollen in einer Festveranstaltung im November 2024 übergeben werden, der genaue Termin wird noch vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bekanntgegeben.
Medieninformation Ausschreibung „Ehrenamt in der Kultur 2024“
Der Sächsische Förderpreis für Kunst und Demografie „KunstZeitAlter“ sucht nach Konzepten bezüglich künstlerischer Auseinandersetzungen, die sich im Kontext des Schwerpunktthemas 2024 „Demokratie“ mit den Auswirkungen des (zunehmenden) Alterns in der Gesellschaft/dem demografischen Wandel beschäftigen.
In den Wettbewerb treten Konzepte für Vorhaben, die in die Gesellschaft wirken und einen Dialog anregen sollen. Deshalb stehen die Beteiligung und der aktive Einbezug der Bevölkerung im Vordergrund. Das Schwerpunkthema „Demokratie“
in Kultureinrichtungen zu tragen, demokratische Prozesse unserer Gesellschaft künstlerisch zu bearbeiten, um in den aktiven Austausch mit dem Publikum, den Teilnehmenden der Projekte und der Bürgergesellschaft zu kommen… dies soll sich unter anderem in den Projektideen wiederfinden. Einsendeschluss für Konzepte ist der 20. August 2024. Detaillierte Informationen zur Ausschreibung und den Teilnahmebedingungen finden Sie unter:
KunstZeitAlter 2024
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (Staatsministerin für Kultur und Tourismus) verlieh 2023 zum neunten Mal den mit insgesamt 30.000 Euro dotierten Sächsischen Museumspreis.
Der Museumspreis wird jedes zweite Jahr an nichtstaatliche Museen für beispielhafte Leistungen in der Museumsarbeit und der Profilierung der sächsischen Museumslandschaft verliehen. Dabei kann sich der Bogen von der langjährigen, umfassenden qualitätsvollen Museumsarbeit bis hin zum Begehen neuer Wege spannen. Mit dem Sächsischen Museumspreis wird der unverzichtbare Beitrag, den die Museen zum kulturellen Leben in den Regionen leisten, gewürdigt.
Um den Preis können sich nichtstaatliche Museen (gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger) im Freistaat Sachsen, die der ICOM-Museumsdefinition entsprechen und sich an dessen Ethischen Richtlinien sowie den Standards für Museen orientieren, als Einzelinstitutionen oder als Zusammenschluss bewerben. Auf Grundlage der Vorschläge einer unabhängigen Jury werden ein Hauptpreis in Höhe von 20.000 Euro und zwei Spezialpreise in Höhe von jeweils 5.000 Euro vergeben.
Der Hauptpreis 2023 ging an das LOHGERBER MUSEUM & GALERIE Dippoldiswalde. Kulturministerin Barbara Klepsch: „Das LOHGERBER MUSEUM & GALERIE hat sich bei seiner Neukonzeption intensiv mit dem lokalen Umfeld und der Besonderheit des Standorts auseinandergesetzt. Auch die touristischen Aspekte wurden einbezogen. Diese herausragende Leistung möchten wir mit dem Hauptpreis würdigen.“
Die Städtischen Museen Zittau erhalten den ersten Spezialpreis des Sächsischen Museumspreises 2023 für die Sonderausstellung „1000 und Deine Sicht. Vom Ausbruch zum Aufbruch aus der Pandemie“. Der Preis würdigt die Leistungen, das Museum als gesellschaftlich relevanten Ort zu stärken und den kulturellen Zusammenhalt der Menschen im Dreiländereck zu fördern.
Mit dem zweiten Spezialpreis des Sächsischen Museumspreises 2023 werden die Kunstsammlungen Zwickau für das langjährige, in enger Kooperation mit verschiedenen Fachinstituten durchgeführte Restaurierungsprojekt zur Entölung und langfristigen Bewahrung von polychromen Bildwerken der christlichen Kunst des Spätmittelalters gewürdigt.
Medieninformation Sächsischer Museumspreis 2023
Kulturelle Bildung vermag nicht nur, die Künste zu vermitteln. Als vermittelnde Kulturpraxis ist sie in der Lage, auch gesellschaftliche Themen zu gestalten und Diskurse anzustoßen. Die unter Schirmherrschaft der Sächsischen Staatsministerin für Kultur und Tourismus, Barbara Klepsch, stehende Auszeichnung ehrt alle zwei Jahre – zuletzt 2023 – beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung, die auf Demokratieförderung zielen oder im Ergebnis demokratiefördernd waren. Teilnehmen können Kultur-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, Vereine sowie freie Initiativen, welche im Freistaat Sachsen wirken. 2023 wurden drei Preise in Höhe von 5.000 Euro, 2.500 Euro beziehungsweise 1.000 Euro vergeben.
Kultur.LEBT.Demokratie
Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst, Kultur und Gesellschaft, stärkt Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. Bund und Länder haben daher einen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ Projekte und Projektideen zu fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.
Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung in Frankfurt am Main wurden am 22. Mai 2024 die drei Preisträgerinnen und Preisträger für den Preis „KULTURLICHTER 2023/24“ ausgezeichnet. Der Preis wurde zum dritten Mal in den Kategorien „Preis des Bundes“, „Preis der Länder“ und „Preis des Publikums“ vergeben. Informationen zum Preis und den diesjährigen Preisträgern finden Sie unter:
Kulturlichter
Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. vergibt seit 2021 alle zwei Jahre den kulturpolitischen Zukunftspreis KULTURGESTALTEN. Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte, mit 15.000 Euro dotierte Preis würdigt jeweils drei herausragende Konzepte, Projekte und/oder Praxisbeispiele, für die ressort- und disziplinübergreifende Strategien entwickelt, strukturell-inhaltliche Experimente gewagt, wegweisende Ansprüche für Kulturpolitik und Kulturplanung definiert, innovative Herangehensweisen entworfen und neue Zielgruppen erreicht wurden. 2023 wurde erstmals auch ein Einzelpersonenpreis verliehen, der visionäre kulturpolitische Praxis sichtbar machen und auszeichnen sollte.
KULTURGESTALTEN
Jedes Jahr verleiht die European Museum Academy den mit 5.000 Euro dotierten „Children in Museums Award“ und motiviert so Museen in Europa, ihr Angebot für Kinder auszubauen und zu verbessern. Bewerben können sich sowohl Kindermuseen als auch Museen und andere Kultureinrichtungen mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderprogrammen. Gesucht werden herausragende und innovative Konzepte in Ausstellungen oder Vermittlungsangeboten, die speziell für Kinder entwickelt wurden. Die von der Jury für den Preis nominierten Häuser werden zu Ehrenbotschaftern des von der Europäischen Union mitfinanzierten OECD-Projekts 21st Century Children. The nature of modern childhood ernannt.
Der Bewerbungszeitraum für den Children in Museums Award 2024 ist beendet.
Children in Museums Award
Der alle zwei Jahre von der Commerzbank-Stiftung ausgeschriebene und mit 80.000 Euro dotierte Preis ZukunftsGut richtet sich an gemeinnützige Kulturinstitutionen in Deutschland, die Vermittlung als zentrale Aufgabe für sich erkannt haben. Der Preis zeichnet Kultureinrichtungen aus, denen es aus Sicht einer Fachjury am überzeugendsten gelingt, ihre Inhalte und Institution im Sinne einer Gesamtstrategie zu vermitteln und zu aktualisieren. Das Preisgeld versteht sich nicht nur als hohe Anerkennung, sondern auch als relevanter fördernder Beitrag für die strategische Weiterentwicklung und verstärkte Institutionalisierung der Vermittlungsarbeit in der Preisträger-Einrichtung. Die Auszeichnung möchte dazu beitragen, den Stellenwert von institutioneller Kulturvermittlung als Kern- und Querschnittsfunktion zu stärken und diesbezügliche Transformationsprozesse zu unterstützen.
Gemäß der Förderstrategie der Commerzbank-Stiftung konzentriert sich der Preis auf die Vermittlung des künstlerischen kulturellen Erbes in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Kulturgeschichte. Bewerben können sich unter anderem Museen, die Vermittlungsprogramme entwickeln, um ihr kulturelles Erbe, ihre Artefakte und Produktionen einem diversen Publikum nicht nur zugänglich zu machen, sondern um neue Zielgruppen nachhaltig zu erschließen und aktiv teilhaben zu lassen.
Der Bewerbungszeitraum für den Preis ZukunftsGut 2024 ist beendet. Shortlist 2024
ZukunftsGut
Mit einer Million Euro unterstützt die Ferry-Porsche-Stiftung die kulturelle Teilhabe aller Menschen. Ziel ist es, das gesellschaftliche Miteinander zu fördern, unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, finanziellen Möglichkeiten und sozialem Hintergrund. Teilnehmen können kleine und große gemeinnützige Organisationen, Vereine und Kultureinrichtungen aus Baden-Württemberg und Sachsen, die im kulturellen, sozialen oder soziokulturellen Bereich agieren. Auch Kooperationsprojekte zwischen Baden-Württemberg beziehungsweise Sachsen und einem anderen Bundesland dürfen eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Organisationen sich aktiv gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierung einsetzen.
Der Bewerbungszeitraum für die Ferry Porsche Challenge 2024 ist beendet.
Ferry-Porsche-Challenge
Kulturschaffende, Organisationen, Netzwerke und Verbände reden nicht nur über den Klimaschutz, sondern handeln und setzen diesen mit konkreten Maßnahmen um. Das erzeugt Wirkung.
Die Initiative Culture4Climate zeichnet 2024 erstmals Menschen und Organisationen aus, die innovative Wege des Klimaschutzes im Kultursektor in Deutschland beschreiten, durch ihr vorbildliches Engagement wichtige Impulse setzen und andere zur Nachahmung inspirieren können. Der mit insgesamt 10.000 Euro dotierte WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis honoriert das Engagement, macht es sichtbar und trägt damit zur Verbreitung von wegweisenden Ansätzen und Umsetzungsformaten von Klimaschutz im Kultursektor bei.
Der Bewerbungszeitraum für den WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024 ist beendet. Shortlist 2024
WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis