Antragstellung
Die Antragstellung für eine Förderung von Projekten nichtstaatlicher Museen in Sachsen ist ein formales Verfahren. Für die Antragstellung ist das Antragsformular zu verwenden.
Der 15. Oktober (Antragseingang in der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen per Vorab-Scan oder -Fax oder per Briefsendung) ist Antragsstichtag für das darauffolgende Kalenderjahr (zum Beispiel 15. Oktober 2024 für das Jahr 2025). Anträge sind nur mit Unterschrift gültig.
Für Ankaufsprojekte gilt eine verkürzte Antragsfrist, sodass auch im laufenden Kalenderjahr noch Antragstellungen möglich sind.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bei:
- Umfassende Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Realisierungszeitraum (Beginn und Ende des Vorhabens) und zum Projektort. Wichtig: Die Bedeutung des Projekts und dessen Einbettung in den aktuellen Stand der jeweiligen Museumskonzeption und -planung sowie dessen nachhaltige Wirkung sollten aus der Beschreibung klar ablesbar sein.
- Konzeptionen und Dokumentationsmaterial
- Kosten- und Finanzierungsplan (die geplanten Ausgaben sind einzeln mit Kostenangeboten zu referenzierten Dienstleistern zu untersetzen und zu erläutern)
- Angaben zu den Fördervoraussetzungen (Angaben zur Rechtsträgerschaft der Einrichtung, allgemeine Angaben zum Eigentum an Museumsbeständen)
- Wenn zutreffend in Kopie: Vereinssatzung, Vereinsregisterauszug, Stiftungsurkunde, Stiftungssatzung oder vergleichbare Unterlagen, Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt
Anträge können erst bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Bitte beachten Sie:
Die beantragte Maßnahme ist vom Zuwendungsempfänger grundsätzlich in Höhe von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus eigenen oder sonstigen Finanzmitteln mitzufinanzieren.